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Wer benötigt einen Energieausweis?

Alle Eigentümer sind nach der Energieeinsparverordnung bei Verkauf oder Neuvermietung von Häusern und Wohnungen dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen. Davon ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Gebäude oder sehr kleine Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.

Wird bei Verkauf oder Neuvermietung kein gültiger Energieausweis vorgelegt oder fehlen im Inserat Angaben aus dem Energieausweis, drohen dem Eigentümer empfindliche Bußgelder.

 

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Welche Energieausweisarten unterscheidet man?

Grundlegend ist festzuhalten, dass der Energieausweis in zwei Ausführungen existiert:

  • Energiebedarfsausweis: Berechnung des Energiebedarfs anhand der Gebäudegröße, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagentechnik unter Normbedingungen (unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten)
  • Energieverbrauchsausweis: Grundlage der Berechnung ist der Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre.

Der Bedarfsausweis lässt demnach eine wesentlich objektivere Beurteilung des energetischen Zustands eines Gebäudes zu, als der einfachere Verbrauchsausweis. Deshalb wird er für Neubauten auch obligatorisch ausgestellt. Etwas anders sieht es bei Bestandsgebäuden aus. So ist der Bedarfsausweis  bei Altbauten bis Baujahr 1977 ohne Sanierung Pflicht.

 

Woher bekommt man einen Energieausweis?

Die Erstellung eines Energieausweis ist Teil unserer umfassenden Vermarktung und wird selbstverständlich kostenfrei von uns übernommen.

 

Gerne informieren unsere Immobilienberater Sie ausführlich zu diesem Thema.

 

 

Unsere Leistungen:

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